Frank Uphoff
Gebäudeenergieberater (HwK)
Energie-Effizienz-Experte (dena)
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DIE PFLICHT ZUR BEREITHALTUNG DES ENERGIEAUSWEISES (seit 01.05.2014)
Seit dem 1. Mai 2014 wurde die Pflicht, einen Energieausweis bereitzuhalten durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 verschärft.
Es werden Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeführt. Von dieser Regelung sind alle Energieausweise für Wohngebäude betroffen, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt werden.