AGB Immomakler - NordWest
AGB Immomakler - NordWest (PDF)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
IMMO/Makler - NordWest, Inhaber Alfred Eilers, Alter Dieker 3 26524 Hage
und der angeschlossenen, selbstständigen Lizenznehmer
1. Geltungsbereich, Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Maklertätigkeiten der Firma IMMO/Makler - NordWest sowie ihrer selbstständigen Lizenznehmer.
„Kunden“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind alle unsere Vertragspartner, für welche wir Maklerdienstleistungen gleich welcher Art erbringen.
„Auftraggeber“ im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind solche Kunden, welche uns mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages als Anbietender eines Objekts, wie beispielsweise beim Verkauf oder zur Vermietung bzw. Verpachtung ihres Objekts, beauftragt haben.
„Interessenten“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind solche Kunden, welche gegenüber uns Interesse an den im Auftrag unserer Auftraggeber vermarkteten Immobilien bekundet haben oder uns mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages als Annehmender eines Vertrages über ein von einem Auftraggeber angebotenes Objekt, wie beispielsweise im Falle des Kaufs oder der Anmietung bzw. Pacht eines Objekts, beauftragt haben.
2. Angebote
IMMO/Makler - NordWest sowie seine selbstständigen Lizenznehmer, bieten ihren Kunden Vermittlungs- bzw. Nachweismaklerdienste verschiedener Art im Bereich der Immobilienwirtschaft an.
Die im Auftrag unserer Kunden erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt dieser Angebote beruht auf Informationen unseres jeweiligen Kunden. Die in einem Angebot getätigten Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Irrtümer sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
3. Abschluss eines Maklervertrages
Der Vertragsschluss richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Vertragsschluss ist somit beispielsweise ausdrücklich oder durch sogenanntes „schlüssiges Verhalten“ möglich. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Anforderung von schriftlichen oder mündlichen Informationen zum Abschluss eines Vertrages führen kann, welcher zur Honorarpflicht nach Punkt 4 führen kann.
4. Honoraranspruch
Unser Honoraranspruch entsteht grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise § 652 BGB, § 656a-d BGB oder dem Wohnungsvermittlungsgesetz. Er entsteht somit insbesondere im Falle eines Vertragsschlusses infolge der Vermittlung und/oder dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages. Welcher Kunde dabei den Anspruch schuldet, kann nach Art der Maklertätigkeit variieren. So schuldet im Falle der Vermittlung und/oder dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages sowie eines Mietvertrages in der Regel der Auftraggeber die Maklerprovision. Im Falle der Vermittlung und/oder dem Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages schuldet jedoch beispielsweise ausnahmsweise der Interessent das Honorar, wenn wir ausschließlich aufgrund eines mit dem Interessenten bestehenden Vermittlungsvertrages, den Auftrag eingeholt haben, eine bestimmte Wohnung anzubieten. Kunden sollten sich daher vor Inanspruchnahme unserer Maklerdienstleistungen – durch Nachfrage bei uns – darüber informieren, ob Sie den Honoraranspruch schulden.
Der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn der nachgewiesene bzw. vermittelte Vertrag nicht zu den im ursprünglichen Angebot genannten Bedingungen abgeschlossen wird, er jedoch mit den im ursprünglichen Angebot angestrebten Vertragsschluss wirtschaftlich identisch ist. Dies kann im Einzelfall beispielsweise der Fall sein, wenn im Falle eines beabsichtigten Hauskaufes, nicht das gesamte Objekt, sondern nur ein wesentlicher Teil als Wohnungseigentum erworben wird oder der tatsächliche Erwerb durch ein nahes Familienmitglied des Interessenten (Ehepartner, Abkömmling) erfolgt.
Im Falle des nachträglichen Scheiterns des nachgewiesenen bzw. vermittelten Vertrages, gleichgültig aus welchen Gründen, bleibt unser Honoraranspruch bestehen. Dies gilt nicht, wenn das Scheitern des Vertrages auf ein schuldhaftes Verhalten unsererseits zurückzuführen ist. Bei Gemeinschaftsgeschäften gilt der jeweils höhere Honorarsatz.
Der Honoraranspruch steht dem jeweils tätigen Makler zu. Aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Rechnungsstellung und Abwicklung des Bezahlvorganges zentral durch die Firma IMMO/Makler - NordWest Immobilien, welche von dem jeweiligen Makler hierzu ermächtigt wurde.
5. Höhe und Fälligkeit des Honoraranspruchs
Unser Honorar errechnet sich – soweit nicht anders vereinbart – wie folgt:
− Für den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Kaufvertrages ist von Seiten des Auftraggebers bei Kaufvertragsabschluss sechs Prozent des notariellen Kaufpreises zu zahlen.
− Im Falle von Optionen, Vorkaufs- und Erbbaurechten wird unser Honorar wie vorstehend berechnet, wobei der Berechnung nur der hälftige Wert des notariellen Kaufpreises zugrunde gelegt wird.
− Bei Anmietung gewerblicher Räume, Grundstücken oder dem Abschluss eines Pachtvertrages beläuft sich unser Honorar auf die Summe von drei Monatskaltmieten bzw. Pachtzahlungen. Soweit der
jeweilige Vertrag ohne Nennung einer konkreten Monatskaltmiete bzw. Pachtzahlung geschlossen wurde, wird der Honorarberechnung die durchschnittliche ortsübliche Monatskaltmiete bzw. Pachtzahlung zugrunde gelegt.
Unser Honorar ist jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu leisten. Es ist fällig bei Vertragsschluss durch den Interessenten. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Honorarhöhe, gilt der im Angebot angegebene Betrag als Rechnungsgrundlage oder, falls ein solches nicht vorhanden ist, das ortsübliche Maklerhonorar.
6. Weitergabe von Objektdaten und Kontaktaufnahme
Der Interessent ist verpflichtet, die von uns erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe von durch uns bereitgestellte Informationen (beispielsweise Kontaktdaten von Verkäufern oder Vermietern, Exposé, etc.) an Dritte ist nur mit Zustimmung der Immobilienfirma IMMO/Makler - NordWest, Alter Dieker 3, 26524 Hage, oder des jeweiligen, selbständigen Lizenzmaklers in Textform unter Hinweis auf die bestehende Honorarverpflichtung gestattet. Eine Weitergabe unter Verstoß gegen Satz 1 führt in voller Höhe zur Provisionspflicht des Interessenten.
Sollte ein Dritter an einen Interessenten mit einem Kontaktwunsch hinsichtlich eines bestimmten Angebotes herantreten, so ist der Dritte an uns – zwecks Herstellung des gewünschten Kontakts – zu verweisen.
7. Benachrichtigung bei Vorkenntnis
Ist dem Interessenten das Angebot/Objekt bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich innerhalb von drei Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich per Einschreiben/Rückschein mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen, woher die Kenntnis des Angebotes/Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss.
8. Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn Sie in Textform erfolgen bzw. in Textform bestätigt werden. Dies gilt nicht, soweit es sich um individuelle Vertragsabsprachen handelt. Auch die Textformklausel kann nur in vorgenannter Weise aufgehoben und/oder geändert werden.
9. Salvatorische Klausel
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls sich einzelne Vorschriften davon als unwirksam erweisen. Eine unwirksame Bedingung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, sodass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist unser Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so ist Aurich der Erfüllungsort und Gerichtstand für beide Seiten.
Stand 01.07.2021